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   OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04   

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https://dejure.org/2005,30324
OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04 (https://dejure.org/2005,30324)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.04.2005 - 5 W 204/04 (https://dejure.org/2005,30324)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. April 2005 - 5 W 204/04 (https://dejure.org/2005,30324)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren auf Nachzahlung von Wohngeld: Wirksame Vertretung der Gemeinschaft durch einen an der Verwaltungsgesellschaft beteiligten Rechtsanwalt; Ausschluß einer Wohngeldnachforderung bei fehlendem Beschluß über Einzelabrechnungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 356 StGB; § 123 BGB; § 138 BGB; § 28 Abs. 5 WEG; § 23 Abs. 4 WEG; § 45 Abs. 2 WEG; § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG
    Anforderungen an die Geltendmachung von Fehlbeträgen aus der Jahresabrechnung; Parteiverrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung von Fehlbeträgen aus der Jahresabrechnung; Parteiverrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 734
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04
    Die damit feststehende Ungültigkeit wirkt zurück (§ 23 Abs. 4 WEG i.V.m. § 45 Abs. 2 WEG); der Beschluss vom 25.10.2003 kann damit nicht mehr die Grundlage für die darauf gestützte Forderung der Antragsteller bilden (vgl. BayObLG NZM 2002, S. 743, 744; WE 1993, S. 298; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rdnr. 17).
  • OLG Oldenburg, 03.01.2005 - 5 W 151/04

    Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Tätigkeitsverbot; Verstoß einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04
    Denn mit Beschluss des Senats vom 3.1.2005 (Az. 5 W 151/04) steht rechtskräftig fest, dass der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 25.10.2003 zu TOP 4, betr.
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 129/98

    Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.04.2005 - 5 W 204/04
    Die Forderung der Antragsteller über 929, 69 EUR kann aber auch noch nach der Erstellung der Jahresabrechnung auf den Wirtschaftsplan für 2003 gestützt werden, sofern - wie hier - der Fehlbetrag aus der Jahresabrechnung 2003 über diesen Betrag hinausgeht (BayObLG NZM 1999, S. 281, 282; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rdnr. 124; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 28 Rdnr. 6).
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